Stand 01.11.2023
Geltungsbereich, Änderungen
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der backupheld GmbH (nachfolgend backupheld) gelten für alle Leistungen der backupheld GmbH.
- backupheld erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten ausschließlich die von backupheld gestellten AGB, wenn backupheld in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
- Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von backuphelds gelten für einzelne Produkte zusätzlich spezielle Bedingungen, die unter https://ww.backupheld.de/agb/ abrufbar sind. Diese zusätzlichen Bedingungen gelten auch, wenn das entsprechende Produkt lediglich Teil eines vom Kunden gebuchten Pakets ist, welches auch andere Leistungen enthält.
- backupheld kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von backupheld gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. backupheld weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.
- backupheld kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken.
1. Präambel
1.1 Die backupheld GmbH, Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 120089) – nachfolgend backupheld genannt – erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, und zwar auch dann nicht, wenn backupheld in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung ohne Widerspruch gegen die Bedingungen des Kunden bewirkt.
1.3 backupheld bietet seine Leistungen ausschließlich gewerblichen Kunden an. Der Kunde ist gewerblicher Kunde sofern er nicht als Verbraucher gilt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsgegenstand
Das Leistungsspektrum von backupheld umfasst die Beratung, Dienstleistung und Support im Bereich Cloud Services und IT Security.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 An Angebote ist backupheld längstens 30 Tage gebunden.
3.2 Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist backupheld nicht mehr an die im Angebot abgegebenen Preise und etwaigen Lieferfristen gebunden.
3.3 Die Annahme des Angebots erfolgt durch eine Auftragsbestätigung in Textform, per Fax oder per E-Mail. Fehlt es an derartigen Dokumenten und beginnt backupheld mit der Ausführung der Leistung, so kommt der Vertrag mit dem Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
3.4 Die in den Produktinformationen angegebenen Preise verstehen sich sofern nicht anders angegebene zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.5 Onlineshop
3.5.1 Die Produktinformationen und –darstellungen auf den Webseiten, im Online-Bestellsystem sowie Produktunterlagen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dienen dem Antrag des Kunden auf Vertragsabschluss. Irrtümer und Änderungen in sämtlichen Informationen und Darstellungen bleiben vorbehalten. Durch Anklicken des Buttons [Kostenpflichtig bestellen] im Online-Bestellsystem, der schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Bestellung, gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag auf Vertragsabschluss ab.
3.5.2 Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt durch automatisierte E-Mail bei Bestellung im Online-Shop unmittelbar nach dem Absenden, bei schriftlicher, mündlicher oder telefonischer Bestellung unverzüglich nach Zugang der Bestellung. Die Bestätigung des Zugangs stellt noch keine Vertragsannahme dar.
3.5.3 backupheld kann den Antrag auf Vertragsabschluss innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Erklärung durch den Kunden annehmen. Die Vertragsannahme erfolgt seitens backupheld durch Versand einer separaten Auftragsbestätigung (per E-Mail, Fax oder Brief) oder durch Versand der Rechnung oder durch Auslieferung der Ware oder durch erste Erfüllungshandlung der Leistung, jeweils innerhalb von fünf Tagen.
3.6 Die Beauftragung von zeitlich begrenzten und/oder kostenfreien Leistungen zu Testzwecken zählt ebenfalls als Vertragsabschluss. Sofern nicht anders vereinbart, enden Leistungen zu Testzwecken automatisch nach 30 Tagen ohne dass es einer Kündigung bedarf und werden ohne weitere Ankündigung gelöscht. backupheld steht es frei die Leistungen nur eingeschränkt oder teilweise zu erbringen. Eine Sicherung der Daten erfolgt nicht.
4. Leistungsumfang
4.1 Die Leistungen von backupheld sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben. Diese Leistungsbeschreibung in der jeweils aktuellen Version ist Vertragsbestandteil.
4.2 Bei gewerblichen Kunden sind Termine und Lieferfristen unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch backupheld steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von backupheld durch Dritte insbesondere Zulieferanten und Hersteller.
4.3 backupheld gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Dienste von 97,5% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen verursacht durch Kunden und Kundensoftware, vom Kunden falsch installierte Software, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur, Ausfälle die nicht im Einflussbereich von backupheld liegen (externe DNS-Probleme, Angriffe auf die Netz- und Mailsysteme, Ausfälle von Teilen des Internets, höhere Gewalt, Verschulden Dritter) sowie planmäßige Wartungen, von denen der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt wurde.
4.4 backupheld kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Diese Zeiten sind ebenfalls aus Punkt 3.4 ausgenommen.
4.5 Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Lieferung und Leistung von backupheld mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
4.6 Technische Änderungen der Lieferungen und Leistungen sind backupheld vorbehalten. Sofern sich dadurch auch Änderungen für den Kunden ergeben, wird dieser vorher darüber in Kenntnis gesetzt.
5. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
5.1 backupheld räumt dem Kunden ein zeitlich auf die Laufzeit der zugehörigen Hauptleistung beschränktes einfaches Nutzungsrecht für eigene und fremde Software, Programmen oder Scripten sowie Handbücher, Einrichtungs- und Schulungsunterlagen ein. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
5.2 Es ist nicht gestattet, die Software und Dokumente zu vervielfältigen oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt.
5.3 Es ist nicht gestattet, Markenschutzsymbole und Hinweise wie Copyrights, Trademark, etc. zu entfernen, verändern oder unkenntlich zu machen.
5.4 Es ist nicht gestattet, Software oder Softwarebestandteile nachzukonstruieren, zu dekompilieren, zu deassemblieren, sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich gestattet ist.
5.5 Für eventuelle technische Unterstützung ist backupheld der Ansprechpartner für den Kunden und ausdrücklich nicht der Softwarehersteller.
5.6 Alle Eigentumsansprüche und die geistigen Eigentumsrechte an der Software, Programmen oder Scripten sowie Handbücher, Einrichtungs- und Schulungsunterlagen (und den darin enthaltenen einzelnen Teilen, wie zum Beispiel Bildern, Fotografien, Animationen, Videos, Audio, Musik, Text und „Applets“, die in diesen enthalten sind) gehören dem Softwarehersteller oder seinen Lieferanten. Die Software, Programmen oder Scripten sowie Handbücher, Einrichtungs- und Schulungsunterlagen sind durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge, sowie durch weitere Gesetze und Verträge über geistige Eigentumsrechte geschützt. Besitz, Zugang oder Nutzung dieser durch den Kunden bewirkt keinen Übergang von Rechtsansprüchen oder geistigen Eigentumsrechten daran.
5.7 Es ist nicht gestattet, die Software für Zwecke einzusetzen, welche mit hohem Risiko direkt oder indirekt verbunden sind (No High Risk Use). Hierzu zählt auch der Einsatz in folgenden Bereichen: Luftfahrt (Flugsicherheit, Luft- und Raumfahrzeuge), Wasser- bzw. Kraftfahrzeuge, Kernkraftwerke oder militärische Verwendungszwecke, umweltrelevante Anlagen, finanzmathematische Anwendungen.
5.8 Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit Wirksamkeit einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an Programmen, Software und Handbüchern und Unterlagen. In diesem Fall muss der Kunde sofort nach Vertragsende, alle Kopien der Software und Installationsdateien sowie Handbücher und Unterlagen löschen sowie alle Datenträger und Dokumente, die er in diesem Zusammenhang erhalten hat, an backupheld zurückgeben oder vernichten.
5.9 Für Open Source Programme gelten die Bestimmungen von Punkt 5.1 – 5.8 nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.
6. Verträge über fortlaufende Leistungen
6.1 Der Vertrag beginnt an dem Tag, an dem backupheld dem Kunden die Zugangsdaten zur Verfügung stellt oder seine Leistungen anderweitig erbringt.
6.2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate solange nichts anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Die erstmalige Kündigung ist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich und anschließend jeweils zum Ende des Verlängerungsjahres. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
6.3 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für backupheld insbesondere dann vor, wenn der Kunde
– schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 7., 8., 9. geregelten Pflichten verstößt,
– die bereitgestellten Dienste außerhalb des Nutzungszweckes verwendet,
– trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten und Internet-Shop nicht so umgestaltet, dass sie den in Punkt 11 geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien der Domainvergabeorganisationen verstößt.
– mit der Zahlung der Entgelte mehr als 30 Kalendertage in Verzug gerät.
6.4 Im Falle der von backupheld ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist backupheld berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass backupheld überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
6.5 Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen mindestens der Textform.
7. Preise und Zahlungen
7.1 backupheld ist berechtigt, die Entgelte ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr um bis zu 10% zu erhöhen. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
7.2 backupheld stellt seine Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum im Voraus in Rechnung. Die Abrechnung erfolgt immer für mindestens für einen Monat, eine anteilige Berechnung bei Nutzung von weniger als einem Monat findet nicht statt. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, ermächtigt der Kunde backupheld, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen.
7.3 Werden in einem Monat das im Vertrag enthaltene Datentransfervolumen oder das Speichervolumen überschritten, ist backupheld berechtigt, dem Kunden das Datentransvolumen oder das Gesamtspeichervolumen, welchen über das im Vertrag enthaltene Volumen hinausgeht, gemäß der aktuellen Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen und zukünftig im voraus abzurechnen.
7.4 Dem Kunden wird für die Einrichtung der Dienste der verschlüsselte und passwortgeschützte Zugang zum Kundenbereich und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen gewährt. Werden vom Kunden über den bestehenden Vertrag hinaus, Leistungen hinzugefügt, ist backupheld berechtigt, diese gemäß aktueller Preisliste oder auf der Website/Online-Bestellsystem angegebenen Preisen mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.
7.5 Wählt der Kunde im Laufe eines Abrechnungszeitraums eine höherwertige Leistung, so wird diese ab Beginn des Monats in dem die Änderung erfolgt ist abgerechnet.
7.6 Sollte sich während der Vertragslaufzeit der gesetzliche Mehrwertsteuersatz ändern, ist backupheld berechtigt, die Entgelte ab dem Zeitpunkt und entsprechend der gesetzlichen Änderung anzupassen.
7.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnung per E-Mail zugestellt wird.
7.8 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist backupheld berechtigt, noch zu erbringende Leistungen aus diesem oder anderweitigem Auftrag bis zum Ausgleich zurückzustellen und künftige Leistungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. sowie, die gebuchten Dienste des Kunden, auch des Kunden eines Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, wird eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 15 Euro zzgl. USt. berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
7.9 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als das sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht.
7.10 Die Abtretung von Forderungen gegen backupheld an Dritte ist ausgeschlossen, sofern backupheld der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
7.11 backupheld ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist backupheld berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Kunde ist hiervon zu unterrichten.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde sichert zu, dass die backupheld GmbH mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, backupheld jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von backupheld binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere den Namen und postalische Anschrift des Kunden sowie den Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, von backupheld zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und backupheld unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Des weiteren ist eine Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von backupheld untersagt.
8.3 Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber backupheld bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber backupheld widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von backupheld nutzen, haftet der Kunde gegenüber backupheld auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz nach den gesetzlichen Regelungen.
8.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von backupheld abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von backupheld oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von backupheld erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann.
8.5 Der Kunde stellt die Bereitstellung aller nötigen Zugangsdaten, Kennwörter und Zugriffberechtigungen zur Leistungserbringung durch backupheld fristgerecht und in geeigneter Form sicher und erklärt sich mit der Nutzung durch backupheld einverstanden. Werden diese Informationen nicht oder nicht fristgerecht bereitgestellt, so ist ein ggf. auftretender Verzug bei der Erbring von (Teil-) Leistungen nicht durch backupheld zu vertreten und entbindet den Kunden auch nicht von der Zahlungspflicht.
9. Geheimhaltung
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen von backupheld zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von backupheld erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugehen oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
9.2 Der Kunde berechtigt backupheld zur uneingeschränkten Speicherung aller mit der Vertragserfüllung erfassten Informationen, Daten und Kennwörter. Dies gilt auch über den unmittelbaren Leistungs- und Nutzungszeitpunkt hinaus und schließt auch Schlüssel (Keys, Secrets, Passphrases) zur Verschlüsselung der Sicherungsdaten mit ein. backupheld ist nicht zur Speicherung und Aufbewahrung verpflichtet. backupheld stellt jedoch eine die Speicherung von Kennwörtern und Verschlüsselungsdaten in einem Passwortmanager oder anderweitigen geschütztem Speicher sicher.
10. Unteraufträge
backupheld ist berechtigt, sämtliche zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise durch von backupheld zu bestimmende Unterauftragnehmer ausführen zu lassen.
11. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung
11.1. backupheld haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung und Behandlung, natürliche Abnutzung, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische elektrochemische oder elektrische Einflüsse usw. zurückgehen, sofern sie nicht durch backupheld mindestens grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde.
11.2. backupheld haftet nicht für Datenverlust, bzw. Schäden, die aus einer unvollständigen oder fehlenden Datensicherung entstehen. Im Falle eines von backupheld grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeten Datenverlustes ist der Schadensersatz auf den Wiederherstellungsaufwand der verlorenen Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung beschränkt.
11.3. backupheld haftet nicht für Schäden, die durch EDV-Viren, unberechtigten Zugang über das Internet bzw. Datenleitungen (Hacker), Betriebssystemfehler und so genannter Standard-Software (z.B. Microsoft Office), verursacht werden.
11.4. Im Übrigen haftet backupheld unbegrenzt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und grobem Organisationsverschulden, bei Schäden wegen der Verletzung einer Person (Leben, Körper oder Gesundheit) unabhängig von der Art des Verschuldens,bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Verletzung gewerblicher Schutzrechte
Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte backupheld gegenüber sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von backupheld, einschließlich der leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorliegen oder von backupheld die Nichtverletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte garantiert wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer von backupheld, den leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Als wesentliche Vertragspflichten bzw. Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Soweit backupheld wegen einfacher Fahrlässigkeit auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann, so ist der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
13. Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden, egal aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 12 Monaten ab Vertragsschluss, soweit nicht das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
14.1. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Hannover, Deutschland, soweit zulässig.
14.3. Erfüllungsort ist Hannover.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt.
15.3. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformbedürfnisses